Rufnummern­mitnahme: Was ist zu beachten?

guenstiger-tarifwechselEin Wechsel des Handyvertrag Anbieters kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Sei es aufgrund von günstigeren Tarifen oder um in ein besser ausgebautes Netz zu wechseln. Dabei ist es auch möglich, die bisherige Rufnummer einfach mitzunehmen.
Die Rufnummernmitnahme ist mittlerweile zum Teil gesetzlich geregelt und muss daher von jedem Netzbetreiber ermöglicht werden. Sie muss jedoch vom Kunden beantragt werden, was seit 2012 auch ohne eine vorherige Kündigung möglich ist. Bei einem Prepaid-Tarif reicht auch eine sogenannte Verzichtserklärung zusammen mit dem Antrag auf Rufnummernportierung aus. Das entsprechende Formular für eine Verzichtserklärung enthält bei den meisten Anbietern bereits entsprechende Einträge zur Rufnummernportierung.
Allerdings dürfen die Anbieter dafür Kosten in Höhe von maximal 30,72 Euro berechnen. Nicht in jedem Fall wird diese Obergrenze ausgenutzt, üblich sind Kosten in Höhe von etwa 25 Euro. Das muss gerade bei Prepaid-Tarifen beachtet werden, denn nach dem Antrag auf die Portierung kann der Prozess nur erfolgreich verlaufen, wenn genügend Guthaben auf dem Prepaid-Konto vorhanden ist.

Handy Tarifvergleich
  • Tagesaktuelle Tarifinfos
  • Alle Anbieter und Tarife im Vergleich
  • Exklusive Sonderangebote
  • Volle Kostentransparenz
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung
Handy Laptop Vergleich

zum Handy Tarifvergleich

 

Die Kosten für die Rufnummernmitnahme

tarif-gewechselt-geld-gespart

Die Kosten selbst sind meist zu vernachlässigen, da viele Mobilfunkbetreiber bei Neuverträgen die entstandenen Kosten in Form einer Gutschrift erstatten. Auch bei der Erstellung der nötigen Anträge sowie der Kündigung sind die Anbieter in der Regel sehr hilfreich, nicht selten übernehmen sie den kompletten Prozess. Wichtig bei der Rufnummernmitnahme ist jedoch, dass sie prinzipiell nur bei einem Wechsel des Anbieters gesetzlich garantiert ist. Wer sich innerhalb desselben Anbieters für einen neuen Tarif entscheidet, hat keinen Anspruch auf eine Mitnahme der Rufnummer. Zwar kann der Anbieter eine Portierung auch in einem solchen Fall veranlassen, er ist aber in keiner Weise dazu gezwungen.

Durch die zunehmende Verbreitung von portierten Rufnummern ist anhand der Mobilfunknummer heute nicht mehr zweifelfrei feststellbar, zu welchem Netz die jeweilige Nummer gehört. Die Kosten für Anrufe werden jedoch in jedem Fall anhand des tatsächlich angerufenen Netzes ermittelt, was besonders für Nutzer von Flatrates von Interesse ist. Deshalb gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Zugehörigkeit einer Rufnummer zu erfragen. Entweder per Internet, mithilfe von Hotlines der verschiedenen Anbieter oder auch mit einer App für Smartphones wie das iPhone oder Geräte mit Android Betriebssystem.

Jetzt kostenlos Handys und Tarife vergleichen

Rating: 5.0/5. Von 6 Abstimmungen.
Bitte warten...