Den Handyvertrag kündigen – was sie beachten müssen

Den Handyvertrag kündigen – das ist doch eigentlich ganz einfach, oder? Vorsicht: Bei der Kündigung müssen diverse Vorschriften beachtet werden. Übergeht man diese, kann es leicht sein, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird oder dass der Anbieter der Kündigung zu einem anderen als dem gewünschten Termin zustimmt.

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Vertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen beachten!

Einer gelungenen Kündigung ebnet man am besten bereits bei Abschluss des Handyvertrages den Weg. Das funktioniert ganz einfach, indem man sich vor Vertragsunterzeichnungen die Bedingungen genau ansieht, die für den Fall einer Kündigung vorgesehen sind. Handelt es sich um einen Vertrag, den man erst nach einer Mindestlaufzeit kündigen kann? Das ist bei Handy-Verträgen die Regel. Schließt man einen Vertrag ab, der 24 Monate läuft, kann man diesen definitiv nicht vor Ablauf dieser Frist kündigen. Dies muss beachtet werden, denn sonst kommt es zu bösen Überraschungen, wenn man später glaubt, eine schriftliche Kündigung reiche aus, um aus dem Vertrag herauszukommen. Auch die automatische Verlängerung des Vertrages muss beachtet werden. In vielen Verträgen steht im Kleingedruckten, dass der Vertrag sich einige Wochen vor Ablauf automatisch verlängert, wenn er nicht schriftlich gekündigt wird. Das bedeutet, dass man auch dann kündigen muss, wenn man regulär nach 24 Monaten bzw. einer anderen vereinbarten Vertragslaufzeit aus dem Vertrag heraus möchte. Dabei müssen unbedingt die angegebenen Fristen beachtet werden. Tut man dies nicht, verlängert sich der Vertrag häufig um die gleiche Zeit, für die er ursprünglich einmal geschlossen wurde. Bei 24-Monats-Verträgen ist man also noch einmal für 24 Monate gebunden, wenn man nicht fristgerecht gekündigt hat.  Die schriftliche Kündigung zählt  Mobilfunkanbieter verlangen eine schriftliche Kündigung von ihren Kunden. Jede andere Kündigung ist unwirksam, auch dann, wenn beispielsweise ein Callcenter behauptet, man könne auch per Telefon kündigen. Daher muss der Vertrag unbedingt schriftlich beim Anbieter gekündigt werden. In die Kündigung gehören neben dem Briefkopf, aus dem alle Kontaktdaten des Absenders hervorgehen, die Kundennummer und die Handynummer, damit der Kunde und sein Vertrag einwandfrei identifiziert werden können. Im Text der Kündigung sollte die Angabe erfolgen, bis wann der Vertrag läuft und dass er für die Zeit nach dem Ablauf fristgerecht gekündigt wird. Neben dem Namen des Kunden gehört auch eine handschriftliche Unterschrift in die Kündigung.

Einer gelungenen Kündigung ebnet man am besten bereits bei Abschluss des Handyvertrages den Weg. Das funktioniert ganz einfach, indem man sich vor Vertragsunterzeichnungen die Bedingungen genau ansieht, die für den Fall einer Kündigung vorgesehen sind. Handelt es sich um einen Vertrag, den man erst nach einer Mindestlaufzeit kündigen kann? Das ist bei Handy-Verträgen die Regel. Schließt man einen Vertrag ab, der 24 Monate läuft, kann man diesen definitiv nicht vor Ablauf dieser Frist kündigen. Dies muss beachtet werden, denn sonst kommt es zu bösen Überraschungen, wenn man später glaubt, eine schriftliche Kündigung reiche aus, um aus dem Vertrag herauszukommen. Auch die automatische Verlängerung des Vertrages muss beachtet werden. In vielen Verträgen steht im Kleingedruckten, dass der Vertrag sich einige Wochen vor Ablauf automatisch verlängert, wenn er nicht schriftlich gekündigt wird. Das bedeutet, dass man auch dann kündigen muss, wenn man regulär nach 24 Monaten bzw. einer anderen vereinbarten Vertragslaufzeit aus dem Vertrag heraus möchte. Dabei müssen unbedingt die angegebenen Fristen beachtet werden. Tut man dies nicht, verlängert sich der Vertrag häufig um die gleiche Zeit, für die er ursprünglich einmal geschlossen wurde. Bei 24-Monats-Verträgen ist man also noch einmal für 24 Monate gebunden, wenn man nicht fristgerecht gekündigt hat.

Die schriftliche Kündigung zählt

Mobilfunkanbieter verlangen eine schriftliche Kündigung von ihren Kunden. Jede andere Kündigung ist unwirksam, auch dann, wenn beispielsweise ein Callcenter behauptet, man könne auch per Telefon kündigen. Daher muss der Vertrag unbedingt schriftlich beim Anbieter gekündigt werden. In die Kündigung gehören neben dem Briefkopf, aus dem alle Kontaktdaten des Absenders hervorgehen, die Kundennummer und die Handynummer, damit der Kunde und sein Vertrag einwandfrei identifiziert werden können. Im Text der Kündigung sollte die Angabe erfolgen, bis wann der Vertrag läuft und dass er für die Zeit nach dem Ablauf fristgerecht gekündigt wird. Neben dem Namen des Kunden gehört auch eine handschriftliche Unterschrift in die Kündigung.

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